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BGH Urteil v. - VI ZR 325/99

Gesetze: ZPO § 256

Leitsatz

Besteht die Möglichkeit des Eintritts weiterer Verletzungsfolgen, so kann ein rechtliches Interesse an der Feststellung der Ersatzpflicht für immaterielle Zukunftsschäden auch dann gegeben sein, wenn der Schmerzensgeldanspruch dem Grunde nach bereits für gerechtfertigt erklärt worden ist.

Tatbestand

Fundstelle(n):
NAAAC-02940

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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BGH, Urteil v. 20.03.2001 - VI ZR 325/99

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