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BGH Urteil v. - VI ZR 179/00

Gesetze: BGB § 852 Abs. 2

Leitsatz

Zum Begriff des Verhandelns im Sinne des § 852 Abs. 2 BGB, wenn der Schädiger selbst mit einem Schreiben seines Rechtsanwalts an den Anwalt des Geschädigten mit der Frage herantritt, ob bzw. welche Ansprüche geltend gemacht werden.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BB 2001 S. 907 Nr. 18
WAAAC-02736

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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BGH, Urteil v. 20.02.2001 - VI ZR 179/00

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