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BGH Beschluss v. - VI ZB 12/01

Gesetze: GVG § 13; VwGO § 40; GG Art. 4 Abs. 2; GG Art. 140; WRV Art. 137

Leitsatz

Für Abwehransprüche gegen Äußerungen des Sektenbeauftragten einer Kirche, die dem Kernbereich kirchlichen Wirkens zuzuordnen sind, ist der Verwaltungsrechtsweg gegeben.

Fundstelle(n):
RAAAC-02486

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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BGH, Beschluss v. 24.07.2001 - VI ZB 12/01

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