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BGH Beschluss v. - V ZR 22/00

Gesetze: ZPO § 554 b Abs. 3; ZPO § 100

Leitsatz

Mit der Nichtannahme der Revisionen der Parteien kann das gegen einen von mehreren Beklagten ergangene Teilurteil, das die Kostenentscheidung dem Schlußurteil des Berufungsgerichts vorbehalten hatte, durch Aufnahme einer Teilkostenentscheidung geändert werden (im Anschluß an Senatsbeschl. v. , V ZR 276/94, BGHR ZPO § 554 b Abs. 3, Kostenentscheidung 4).

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
PAAAC-02105

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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BGH, Beschluss v. 25.01.2001 - V ZR 22/00

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