Radiästhesie bzw. Geopathologie keine freiberufliche
Tätigkeit
Leitsatz
Ein auf auf dem Gebiet der sogenannten Radiästhesie bzw.
Geopathologie (Strahlenfühligkeit) selbständig tätiger, zum
Hochfrequenztechniker ausgebildeter Steuerpflichtiger, der z.B. als
„Rutengänger” arbeitet mit dem Auftrag, Wasseradern oder
auch Fehler in Wasserversorgungssystemen ausfindig zu machen, sowie von
verschiedenen Institutionen oder Personen beauftragt wird, um radioaktiv
belastete Menschen, z.B. Patienten nach Strahlenbehandlung oder in
Krisengebieten wie Tschernobyl (Ukraine), zu „entstrahlen”,
übt weder eine wissenschaftliche noch eine ingenieurähnliche
Tätigkeit noch einen Heilberuf aus; seine Tätigkeit ist damit nicht
freiberuflich, sondern gewerblich.
Fundstelle(n): EFG 2006 S. 1920 Nr. 24 XAAAC-01995