BGH Beschluss v. - KVZ 33/05

Leitsatz

[1] Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.

Gesetze: GWB § 74 Abs. 2 Nr. 1

Instanzenzug: OLG Düsseldorf VI-Kart 25/04 (V) vom

Tenor

Die Rechtsbeschwerde der Beteiligten zu 1 gegen den Beschluss des 1. Kartellsenats des wird zugelassen, weil jedenfalls im Zusammenhang mit der Abgrenzung des sachlich relevanten Marktes Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung zu entscheiden sind (§ 74 Abs. 2 Nr. 1 GWB).

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
OAAAC-01304

1Nachschlagewerk: nein; BGHZ: nein; BGHR: nein