Leitsatz
[1] Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Gesetze: GWB § 74 Abs. 2 Nr. 1
Instanzenzug: OLG Düsseldorf VI-Kart 25/04 (V) vom
Tenor
Die Rechtsbeschwerde der Beteiligten zu 1 gegen den Beschluss des 1. Kartellsenats des wird zugelassen, weil jedenfalls im Zusammenhang mit der Abgrenzung des sachlich relevanten Marktes Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung zu entscheiden sind (§ 74 Abs. 2 Nr. 1 GWB).
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n):
OAAAC-01304
1Nachschlagewerk: nein; BGHZ: nein; BGHR: nein