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BGH Urteil v. - IX ZR 20/00

Gesetze: BGB § 765; AGBG § 9 Bl, CG

Leitsatz

a) Eine formularmäßige weite Zweckerklärung ist auch dann regelmäßig unwirksam, wenn der Bürge eine juristische Person ist.

b) Zur Haftung des Bürgen für zukünftige Forderungen gegen den Hauptschuldner trotz Unwirksamkeit der formularmäßigen weiten Zweckerklärung.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BB 2001 S. 1654 Nr. 33
DB 2001 S. 2187 Nr. 41
UAAAC-00437

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BGH, Urteil v. 29.03.2001 - IX ZR 20/00

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