Gesetze: MarkenG § 24 Abs. 2; Erste Richtlinie 89/104/EWG des Rates vom zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken (Markenrechtsrichtlinie) Art. 7 Abs. 2
Leitsatz
Wird im Zuge der (Wieder-)Einfuhr eines mit Zustimmung des Markeninhabers im EU-Ausland in den Verkehr gebrachten Arzneimittels ein Beipackzettel in deutscher Sprache beigefügt oder die Beschriftung der Blisterverpackung (hier: Angabe des Verfallsdatums) im Hinblick auf die Anforderungen des deutschen Marktes geändert, tritt eine Erschöpfung des Markenrechts nur ein, wenn der Importeur den Markeninhaber vorab vom Feilhalten des in dieser Weise veränderten Arzneimittels unterrichtet und ihm auf Verlangen ein Muster liefert (Ergänzung zu EuGH Slg. 1996, I-3457 = GRUR Int. 1996, 1144 - Bristol-Myers Squibb; Aufgabe von BGHZ 82, 152, 157 f. - Öffnungshinweis).
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
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