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Schadenersatzanspruch gegen Steuerberater als Treuhandkommanditisten einer Publikums-KG
Schadensersatzansprüche von Kapitalanlegern gegen einen Steuerberater als Treuhandkommanditisten einer Publikums-KG wegen eines Verschuldens bei den Beitrittsverhandlungen unterliegen nach dem bis zum 31. 12. 2001 geltenden Recht nicht der Verjährung nach § 68 StBerG (Anschluss an ).