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Zulage für Photovoltaikanlage
Befinden sich die Photovoltaikanlagen auf dem Betriebsgelände des Betriebs des verarbeitenden Gewerbes, insbesondere auf den Dächern der Betriebs- und Lagergebäude, ist von einem einheitlichen Gewerbebetrieb auszugehen. Es handelt sich dann um einen so genannten Mischbetrieb, bei dem die Erzeugung von elektrischem Strom regelmäßig von untergeordneter Bedeutung sein wird. Befinden sich die Photovoltaikanlagen in großer räumlicher Entfernung zum Betrieb des verarbeitenden Gewerbes oder handelt es sich um einen zwar in räumlicher Nähe, aber außerhalb des eigentlichen Betriebsgeländes, errichteten Solarpark, ist im Einzelfall zu entscheiden, ob ein einheitlicher Betrieb vorliegt oder von mehreren gewerblichen Betrieben auszugehen ist. Dabei ist insbesondere maßgebend, ob eine gegenseitige Förd...