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BFH 22.05.2006 VI R 51/04, NWB 37/2006 S. 295
Abgabenordnung | Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Unkenntnis der Antragsfrist nach § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG
Hat ein Steuerpflichtiger die Frist für den Antrag auf Veranlagung gemäß § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG ohne Verschulden nicht gekannt, kann ihm nach dem NWB PAAAB-97275 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren sein.