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BGH Urteil v. - I ZR 14/99

Gesetze: UWG § 1; BGB § 823 Bf Abs. 2; RBerG Art. 1 § 1 Abs. 1

Leitsatz

a) Werden in einer Fernsehsendung Auskünfte zu allgemein interessierenden Rechtsfragen anhand von Fällen erteilt, die Zuschauer in der laufenden Sendung schildern, verstößt dies nicht gegen das Verbot, ohne Erlaubnis geschäftsmäßig fremde Rechtsangelegenheiten zu besorgen.

b) Dagegen liegt in der Ankündigung einer Fernsehanstalt, Zuschauern außerhalb der Fernsehsendung am Telefon Rechtsrat zu erteilen, ein Angebot zu einer Rechtsberatung im Sinne des Art. 1 § 1 Abs. 1 RBerG.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BB 2002 S. 1511 Nr. 30
TAAAB-96805

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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BGH, Urteil v. 06.12.2001 - I ZR 14/99

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