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Finanzgericht Berlin Urteil v. - 9 K 8156/02 EFG 2006 S. 1247 Nr. 16

Gesetze: EStG § 19 Abs. 1 Nr. 1, LStDV § 2 Abs. 1

VBL-Zuschlag auf Grund eines Wechsels in Gesellschafterstruktur kein Arbeitslohn

Leitsatz

Ein von einem Arbeitgeber anlässlich eines Wechsels in der Gesellschafterstruktur an die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder geleisteter Zuschlag zur bisher von ihm entrichteten Umlage ist nicht als Arbeitslohn zu qualifizieren.

Fundstelle(n):
EFG 2006 S. 1247 Nr. 16
RAAAB-95770

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Finanzgericht Berlin, Urteil v. 28.11.2005 - 9 K 8156/02

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