Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
FG des Landes Brandenburg Urteil v. - 4 K 96/05 EFG 2006 S. 1474 Nr. 19

Gesetze: AO § 218 Abs. 2, AO § 37 Abs. 2, AO § 47, UStG 1999 § 16 Abs. 2 S. 1, UStG 1999 § 17, InsO § 96 Abs. 1 Nr. 1, InsO § 35, InsO § 38

Aufrechnung des FA mit eigenen, vor Insolvenzeröffnung enstandenen Umsatzsteuerforderungen gegen vom Insolvenzverwalter erklärtes Umsatzsteuerguthaben

Leitsatz

1. Für die Frage, ob ein Anspruch zur Insolvenzmasse (§ 35 InsO) gehört oder ob die Forderung eines Gläubigers eine Insolvenzforderung (§ 38 InsO) ist, kommt es nicht darauf an, ob der Anspruch zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens im steuerrechtlichen Sinne entstanden war, sondern darauf, ob in diesem Zeitpunkt nach insolvenzrechtlichen Grundsätzen der Rechtsgrund für den Anspruch bereits gelegt war.

2. Eine Steuerforderung des Fiskus ist immer dann eine Insolvenzforderung, wenn sie vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens in der Weise „begründet” worden ist, dass der zugrunde liegende zivilrechtliche Sachverhalt, der zu der Entstehung der Steueransprüche führt, bereits vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens verwirklicht worden ist. Das gilt entsprechend auch für die Zugehörigkeit eines steuerrechtlichen Vergütungs- oder Erstattungsanspruchs des Schuldners zur Insolvenzmasse.

3. Führt eine vom Insolvenzverwalter für einen insolvenzbefangenen Zeitraum abgegebene Steuererklärung zu einem Umsatzsteuer-Guthaben, so kann das FA insoweit wirksam die Aufrechnung mit einer Umsatzsteuerforderung für einen vor der Insolvenzeröffnung liegenden Zeitraum erklären, als das Guthaben auf Umsatzsteuerkorrekturen nach § 17 UStG (Forderungsausfälle, Rechnungskürzungen) für Lieferungen und Leistungen zurückzuführen ist, die vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens ausgeführt worden sind; eine Aufrechnung ist aber nur insoweit möglich, als dieses Guthaben die Umsatzsteuer auf die nach der Insolvenzeröffnung erbrachten Lieferungen und Leistungen übersteigt. Das FA kann weder mit den vom Insolvenzverwalter erklärten Vorsteuern aufrechnen, die nach Insolvenzeröffnung begründet worden sind, noch mit den nach nach Insolvenzeröffnung geleisteten Umsatzsteuer-Vorauszahlungen.

Fundstelle(n):
DStRE 2006 S. 1558 Nr. 24
EFG 2006 S. 1474 Nr. 19
SAAAB-95761

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

FG des Landes Brandenburg, Urteil v. 05.04.2006 - 4 K 96/05

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen