Gesetze: Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe vom in der Fassung vom (BRTV-Bau) § 8; Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe VTV vom in der Fassung vom (VTV) § 6 Abs. 1; Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe VTV vom in der Fassung vom (VTV) § 6 Abs. 9; Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe VTV vom in der Fassung vom (VTV) § 18; ZPO § 554 Abs. 3
Leitsatz
1. Hat ein Bauarbeitgeber unrichtige Eintragungen in die Lohnnachweiskarte für das Sozialkassenverfahren der Bauwirtschaft vorgenommen, so hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Berichtigung.
2. Hat der Arbeitnehmer für die Zeit eines vereinbarten Urlaubs Konkursausfallgeld erhalten, ist der Konkursverwalter berechtigt, den dem Arbeitnehmer zugeflossenen Betrag als gewährte Urlaubsvergütung in die Lohnnachweiskarte einzutragen.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BB 2001 S. 368 Nr. 7 DB 2001 S. 762 Nr. 14 WAAAB-94954