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BAG Urteil v. - 8 AZR 525/00

Gesetze: ZPO § 233; ZPO § 85 Abs. 2

Leitsatz

Es stellt grundsätzlich kein Verschulden des Anwalts dar, wenn er sich bei der Berufungseinlegung oder Berufungsbegründung durch Telefax auf die von der Deutschen Telekom über Tonband angegebene (falsche) Faxnummer des Landesarbeitsgerichts verläßt.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BB 2001 S. 1204 Nr. 23
BB 2001 S. 996 Nr. 19
DB 2001 S. 1316 Nr. 24
LAAAB-94842

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BAG, Urteil v. 25.01.2001 - 8 AZR 525/00

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