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BAG Beschluss v. - 5 AZB 11/01

Gesetze: ArbGG § 2; ArbGG § 2 a

Leitsatz

Eine Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft kann eine Sozialeinrichtung eines Arbeitgebers im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. b ArbGG sein, wenn sie mit den früheren Beschäftigten befristete Arbeitsverhältnisse eingeht, um ihnen den Bezug von Kurzarbeitergeld zu ermöglichen.

Fundstelle(n):
DB 2001 S. 2559 Nr. 48
XAAAB-94209

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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BAG, Beschluss v. 23.08.2001 - 5 AZB 11/01

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