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BAG Urteil v. - 4 AZR 560/99

Gesetze: BMTV (Bundestarifvertrag für die besonderen Arbeitsbedingungen der Montagearbeiter in der Eisen-, Metall- und Elektroindustrie einschließlich des Fahrleitungs-, Freileitungs-Ortsnetz- und Kabelbaues idF vom ) § 4.5.1; BMTV (Bundestarifvertrag für die besonderen Arbeitsbedingungen der Montagearbeiter in der Eisen-, Metall- und Elektroindustrie einschließlich des Fahrleitungs-, Freileitungs-Ortsnetz- und Kabelbaues idF vom ) § 4.5.3.1

Leitsatz

Der tariflich vorgesehene jederzeitige Widerruf einer Fahrvereinbarung mit gegenseitigen Rechten und Pflichten unterliegt nicht der Beschränkung billigen Ermessens.

Tatbestand

Fundstelle(n):
DB 2001 S. 1312 Nr. 24
NAAAB-94140

Preis:
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Nutzungsdauer:
30 Tage
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BAG, Urteil v. 30.08.2000 - 4 AZR 560/99

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