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BAG Urteil v. - 4 AZR 232/99

Gesetze: BAT-O § 22; BAT-O § 23 Anl. 1 a zum BAT-O, Allgemeiner Teil (VergGr. V b Fallgr. 1 c; VergGr. V c Fallgr. 1 a und 1 b; VergGr. VI b Fallgr. 1 a)

Leitsatz

Teilt der Arbeitgeber dem Angestellten mit, in welche Vergütungsgruppe des BAT bzw. BAT-O der Angestellte eingruppiert sei und wann er mit seinem Bewährungsaufstieg rechnen könne, so genügt es für eine korrigierende Rückgruppierung, daß der Arbeitgeber darlegt und ggf. beweist, daß zumindest eine tarifliche Voraussetzung der damals mitgeteilten Vergütungsgruppe objektiv nicht gegeben war.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2001 S. 1156 Nr. 22
DB 2001 S. 1676 Nr. 31
MAAAB-94016

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BAG, Urteil v. 17.05.2000 - 4 AZR 232/99

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