Gesetze: BGB § 812 Abs. 1; BGB § 818 Abs. 3; MTV-DW Ziff. 112.7; MTV-DW Ziff. 811; Vergütungstarifvertrag der Deutschen Welle vom (VTV-DW) Anlage Vergütungsgruppe IV; Vergütungstarifvertrag der Deutschen Welle vom (VTV-DW) Anlage Vergütungsgruppe V; Vergütungstarifvertrag der Deutschen Welle vom (VTV-DW) Anlage Vergütungsgruppe VI
Leitsatz
Macht ein Arbeitnehmer seinen sog. Arbeitnehmerstatus (rückwirkend) geltend, werden im Sinne einer tarifvertraglichen Ausschlußfrist (hier Ziff. 811 MTV-DW) Rückzahlungsansprüche des Arbeitgebers wegen Überzahlungen gem. § 812 Abs. 1, § 818 Abs. 3 BGB erst fällig, wenn feststeht, daß das Vertragsverhältnis ein Arbeitsverhältnis ist; bei einer gerichtlichen Feststellungsklage ist das der Zeitpunkt der Rechtskraft der Entscheidung.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
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