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BAG Urteil v. - 3 AZR 103/99

Gesetze: BetrAVG § 16

Leitsatz

1. Bei der Gruppenbildung zur Anwendung der reallohnbezogenen Obergrenze hat der Arbeitgeber einen weitgehenden Entscheidungsspielraum. Es genügt, daß klare, verdienstbezogene Abgrenzungskriterien die Einteilung als sachgerecht erscheinen lassen.

2. Der auf dem Wegfall der Berlinzulage beruhende geringere Anstieg der Nettolöhne kann bei der Ermittlung der reallohnbezogenen Obergrenze zu berücksichtigen sein.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2001 S. 1854 Nr. 36
DB 2001 S. 2506 Nr. 47
KAAAB-93827

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BAG, Urteil v. 23.05.2000 - 3 AZR 103/99

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