Gesetze: Tarifvertrag über die Errichtung einer Zusatzversorgungskasse für die Beschäftigten in der Brot- und Backwarenindustrie in der Fassung vom § 1
Leitsatz
Ein Betrieb zur industriellen Produktion feiner Backwaren, deren handwerkliche Herstellung sowohl zum Berufsbild des Bäckerhandwerks als auch zu dem des Konditorenhandwerks gehören würde, wird vom fachlichen Geltungsbereich des Tarifvertrages über die Errichtung einer Zusatzversorgungskasse für die Beschäftigten in der Brot- und Backwarenindustrie dann erfaßt, wenn die unmittelbare Aufsicht über die Arbeitsabläufe überwiegend Fachleuten des Bäckereigewerbes übertragen ist.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
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