Gesetze: BeschFG § 2 Abs.1; BGB § 134; Kantinenrichtlinien gem. § 94 des Hamburgischen Personalvertretungsgesetzes vom Nr. 16; Kantinenrichtlinien gem. § 94 des Hamburgischen Personalvertretungsgesetzes vom Nr. 17
Leitsatz
Der Ausschluß einer mit drei Vierteln der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten tätigen Arbeitnehmerin vom Bezug eines jährlich im voraus gezahlten pauschalen Essensgeldzuschusses verstößt gegen § 2 Abs.1 BeschFG, wenn die Anspruchsvoraussetzungen so gestaltet sind, daß alle Beschäftigten einen Zuschuß erhalten, von denen zu erwarten ist, daß sie typischerweise ein Mittagessen während ihrer Arbeitszeit einnehmen, und dies auf die Teilzeitbeschäftigte ebenfalls zutrifft.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BB 2001 S. 2654 Nr. 51 DB 2002 S. 47 Nr. 1 UAAAB-93585