Gesetze: BGB § 611 ; Tarifvertrag über Jahressonderzahlungen der Textilindustrie Baden-Württemberg idF vom § 2 Abs. 2; Tarifvertrag über Jahressonderzahlungen der Textilindustrie Baden-Württemberg idF vom § 2 Abs. 5
Leitsatz
Bestimmt ein Tarifvertrag, daß ein Anspruch auf eine anteilige Jahressonderzahlung besteht, wenn das Arbeitsverhältnis auf Grund betriebsbedingter Kündigung in der zweiten Kalenderjahreshälfte endet, kann diese Regelung dahingehend ausgelegt werden, daß ein Anspruch auch dann besteht, wenn die betriebsbedingte Kündigung erst im Folgejahr zu einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses führt.
Tatbestand
Fundstelle(n): BB 2002 S. 1153 Nr. 22 BB 2002 S. 632 Nr. 12 DB 2002 S. 485 Nr. 9 LAAAB-93494
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