Gesetze: BAT § 22; BAT § 23 ; Änderungstarifvertrag Nr. 1 zum BAT-O § 2 Nr. 3; Sonderregelungen für Angestellte als Lehrkräfte (SR 2 l I BAT-O) Nr. 3 a; Zweite Besoldungs-Übergangsverordnung - 2. BesÜV - vom ; Richtlinien des Freistaates Sachsen zur Neuregelung der Eingruppierung der angestellten Lehrkräfte vom in der Fassung der am beschlossenen Änderungen (Arbeitgeber-Richtlinien) Vorbemerkung Nr. 3, Abschnitt A I VergGr. IV a; Richtlinien der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) über die Eingruppierung der im Angestelltenverhältnis beschäftigten Lehrkräfte (Ost) vom Abschnitt B I Nr. 8 a; Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Erste Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen im Freistaat Sachsen (Lehramtprüfungsordnung I - LAPO I -) vom § 28
Leitsatz
1. Nach der Vorbemerkung Nr. 3 der Arbeitgeber-Richtlinien zur Eingruppierung der angestellten Lehrer im Freistaat Sachsen idF. vom kann eine ergänzende Ausbildung einer Freundschaftspionierleiterin im Fach Mathematik, die nach dem abgeschlossen wurde, für die Eingruppierung nicht berücksichtigt werden, weil ein entsprechender Abschluß bereits vor diesem Zeitpunkt nach dem Recht der ehemaligen DDR möglich gewesen wäre.
2. Soweit in den Eingruppierungsrichtlinien eine erfolgreich abgelegte "Erweiterungsprüfung" gefordert wird, handelt es sich um eine Prüfung, die die entsprechenden landesrechtlichen Vorschriften erfüllt.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
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