Beteiligt sich die Bundesrepublik Deutschland gem. Abs. 9 des Unterzeichnungsprotokolls zu Art. 56 Abs. 9 ZA-Nato-Truppenstatut auf Antrag einer Truppe an einem von der Betriebsvertretung eingeleiteten Verfahren über den Umfang des Mitbestimmungsrechts bei Einstellung von Arbeitnehmern, ist für dieses Verfahren die deutsche Gerichtsbarkeit gegeben (insoweit Aufgabe von - BAGE 35, 370 und - 1 ABR 3/83 - BAGE 48, 81).
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Fundstelle(n): BB 2001 S. 1156 Nr. 22 BB 2001 S. 1416 Nr. 27 OAAAB-93360