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Steuerstrafrecht; | Hinterziehung von Einkommensteuer-Vorauszahlungen (§ 370 AO; § 37 EStG)
Der objektive Tatbestand einer Hinterziehung von ESt-Vorauszahlungen kann nach dem bereits dann erfüllt sein, wenn der Stpfl. durch unrichtige Angaben in der Jahressteuererklärung bewirkt, daß neben der Jahres-ESt für den vergangenen VZ auch die ESt-Vorauszahlungen für einen nachfolgenden VZ (§ 37 Abs. 3 Satz 2 EStG) von der FinBeh nicht in voller Höhe oder nicht rechtzeitig festgesetzt werden. Eine ESt-Vorauszahlung ist eine ,,Steuer'' i. S. des § 3 Abs. 1 AO. Die an der letzten ESt-Veranlagung orientierte Vorauszahlungsschuld entsteht gem. § 38 AO kraft Tatbestandsverwirklichung.