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Versicherungssteuer steigt ab 2007 auf 19 %
Die Versicherungssteuer steigt ab dem 1. 1. 2007 parallel zur Mehrwertsteuer von 16 auf 19 %. Für Feuerversicherungen wird der Steuersatz von 11 % auf 14 % angehoben, dazu kommen noch die unveränderten 8 % Feuerschutzsteuer. Anders als die Mehrwertsteuer können Unternehmer die Versicherungssteuer nicht mit ihren von Kunden eingenommenen Steuern verrechnen.
Versucht Ihr Mandant jetzt, sein Fälligkeitsdatum vom Januar in den Dezember zu ziehen, um 16 % statt 19 % Steuern zu zahlen, wird er scheitern, da eine Fälligkeits-S. 263verschiebung nicht möglich ist. Das hat das Finanzministerium offenbar in einem Brief an den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) klargestellt, so die Financial Times Deutschland (FTD).