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NWB direkt Nr. 36 vom Seite 1

Ist die so genannte Fallbeilwirkung verfassungswidrig?

Trotz Überschreitens der Einkunftsgrenze weiterhin Kindergeld beantragen

Martin Hilbertz

Wird die Einkunftsgrenze des § 32 Abs. 4 EStG nur geringfügig überschritten, entfallen das Kindergeld bzw. die Freibeträge für Kinder in voller Höhe (so genannte Fallbeilwirkung). Nach einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung des ist bei einer geringfügigen Überschreitung des Einkommensgrenzbetrags § 32 Abs. 4 EStG verfassungskonform durch eine Übergangsregelung zu ergänzen.

Kindergeld darf nicht vollständig versagt werden

In dem Verfahren ging es zunächst um die Frage, ob die Beiträge zur privaten Krankenversicherung des Kinds dessen Einkünfte und Bezüge mindern. In der FG-Rechtsprechung wird die Frage unterschiedlich beantwortet. Das FG Niedersachsen berücksichtigte die Beiträge. Letztendlich bleibt diesbezüglich die Entscheidung des BFH abzuwarten. In der Entscheidung gelangen die Richter – unabhängig von der einkunftsmindernden Berücksichtigung der Beiträge zur privaten Krankenversicherung

S. 2

– zu der Auffassung, dass den Klägern das Kindergeld bzw. die Freibeträge für Kinder nicht vollständig versagt werden darf. Das FG Niedersachsen ist der Auffassung, dass es, ausgehend von der steuerrechtlichen und sozialrechtlichen Doppelfunktion des Familienleistungsausgleichs u...

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