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Sonder-AfA nach vorheriger Inanspruchnahme von degressiver AfA zulässig
Der Steuerpflichtige kann für ein Wirtschaftsgut Sonderabschreibungen neben linearer AfA in Anspruch nehmen, auch wenn er für dasselbe Wirtschaftsgut in früheren Jahren bereits degressive AfA gemäß § 7 Abs. 2 EStG geltend gemacht hat.
§ 7a Abs. 4 EStG verbietet lediglich, kumulativ degressive AfA und Sonder-AfA im selben Wirtschaftsjahr in Anspruch zu nehmen. Der Steuerpflichtige kann aber durchaus nach § 7 Abs. 3 EStG von der degressiven AfA zur linearen AfA wechseln und neben der linearen AfA Sonderabschreibungen in Anspruch nehmen.
Gibt der Steuerpflichtige beim Finanzamt eine Bilanz ab, in der für ein und dasselbe Wirtschaftsgut degressive AfA und Sonder-AfA berücksichtigt worden sind, ist dieser Bilanzansatz fehlerhaft: Die Bilanz darf nach § 4 Abs. 2 Satz 1 EStG berichtigt werden. Nach Ansicht des BFH kann es dahingestellt bleiben, ob der falsche Bila...