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BFH 22.02.2006 I R 14/05, NWB direkt 35/2006 S. 7
Steuerfreistellung von Arbeitslohn bei nach Singapur entsandten Arbeitnehmern
Vergütungen aus Arbeit i. S. von Art. 14 DBA-Singapur „stammen” i. S. von Art. 21 DBA-Singapur aus Deutschland, wenn sie von einem hier ansässigen Arbeitgeber als Vergütung für die Tätigkeit in Singapur gezahlt werden.