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BMF 09.08.2006 IV C 3 - S 2211 - 21/06, NWB 35/2006 S. 280

Einkommensteuer | Keine Abziehbarkeit von zugewendeten Aufwendungen in Fällen des sog. abgekürzten Vertragswegs

Der BFH vertritt im Urteil v. - IX R 25/03 NWB QAAAB-73526 die Auffassung, dass laufende Aufwendungen für Erhaltungsarbeiten dem Steuerpflichtigen nicht nur im Fall des abgekürzten Zahlungswegs zurechenbar seien, sondern ebenso, wenn der Dritte im eigenen Namen für den Steuerpflichtigen einen Vertrag abschließe und die geschuldete Zahlung auch selbst leiste (abgekürzter Vertragsweg). Auch hier wende der Dritte dem Steuerpflichtigen Geld zu und bewirke dadurch zugleich dessen Entreicherung, indem er mit der Zahlung an den Leistenden den Vertrag erfülle. Nach dem NWB GAAAB-92570 sind die Rechtsgrundsätze des o. g. Urteils nicht über den entschiedenen Einzelfall hinaus anzuwenden. Die Abziehbarkeit von Aufwendungen als Werbungskosten richtet sich beim abgekürzten Vert...BStBl 1996 II S. 375BStBl 2000 II S. 314

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