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FG Münster Urteil v. - 6 K 435/05 AO

Gesetze: AO 1977 § 226 Abs. 1, BGB § 387, InsO § 96 Abs. 1 S. 1 Nr. 1

Steuerverfahren:

Aufrechnungsbefugnis des Finanzamts in einem Abrechnungsbescheid bei angekündigter Restschuldbefreiung gem. § 292 InsO

Leitsatz

1) Eine Aufrechnung des Finanzamts mit einem Einkommensteuererstattungsanspruch, der sich als Saldo zwischen der Jahres-Steuerschuld und den zuvor entstandenen Steuererstattungsansprüchen aufgrund von Vorauszahlungen oder Lohnsteuerabführungen erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ergeben hat, verstößt gegen das Aufrechnungsverbot des § 96 InsO. Dabei kommt es nicht auf den steuerrechtlichen Entstehungszeitpunkt der (Erstattungs-)Forderung(en) gegen das Finanzamt als Insolvenzgläubiger an, sondern auf insolvenzrechtliche Grundsätze.

2) Das Aufrechnungsverbot des § 96 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 InsO endet nicht schon dann, wenn die Restschuldbefreiung des Schuldners angekündigt und ein Treuhänder gem. §§ 313 Abs. 1 Satz 2, 291 Abs. 2 und 292 InsO eingesetzt wird. Vielmehr endet das Aufrechnungsverbot erst mit dem Beschluss des Insolvenzgerichts über die Aufhebung des Insolvenzverfahrens gem. § 200 Abs. 1 InsO.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
SAAAB-92190

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FG Münster, Urteil v. 25.10.2005 - 6 K 435/05 AO

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