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Anzeigepflichten bei Versicherungsverträgen gem. § 29 EStDV
In der Praxis sind vermehrt Fälle aufgetreten, in denen Versicherungsunternehmen bzw. Kreditinstitute bei Vorliegen so genannter „Neuverträge” (Lebensversicherungsverträge mit Vertragsabschluss nach dem ) Anzeigen nach § 29 EStDV erstellen und an die entsprechenden Wohnsitzfinanzämter der Versicherungsnehmer übersandt haben. Nach § 29 EStDV sind derartige Anzeigen jedoch nur bei Lebensversicherungen zu versenden, deren Laufzeit vor dem begonnen hat, da sich durch das AltEinkG die steuerliche Behandlung von Lebensversicherungen grundlegend geändert hat. Bei Vorliegen einer Anzeige nach § 29 EStDV ist daher zunächst zu prüfen, ob ein Alt- oder ein Neuvertrag vorliegt. Bei Vorliegen eines Altvertrags ist – wie bisher – zu prüfen, ob eine steuerschädliche oder steuerunschädliche Verwendung vorlie...