Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Ausfall eines Darlehens des Gesellschafter-Geschäftsführers
Ist bei einer GmbH & Co. KG die GmbH als einzige Komplementärin für die Geschäftsführung der KG zuständig und hat der wesentlich beteiligte GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer der KG vorrangig in seinem Interesse als Anteilseigner der GmbH ein niedrig verzinsliches, ungesichertes Darlehen gegeben, so führt der Ausfall dieses Darlehens aufgrund der späteren Insolvenz der KG und der GmbH zu nachträglichen Anschaffungskosten auf die wesentliche GmbH-Beteiligung i. S. von § 17 EStG, wenn es sich bei dem Darlehen um ein „Finanzplandarlehen” gehandelt hat.