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Gesellschaftsrecht | Wirksamkeit hoher Abfindungsbeträge bei Kündigung
Eine zwischen den Gesellschaftern einer KG vereinbarte Abfindungsregelung ist nicht allein deshalb unwirksam, weil die danach berechnete Abfindung den Anteilswert deutlich übersteigt. Dies gilt selbst dann, wenn die Liquidation des Unternehmens wirtschaftlich eventuell sinnvoller ist als die Zahlung der Abfindung. Eine § 723 Abs. 3 BGB entsprechende, zwingende Vorschrift, die vorsieht, dass der verbleibende Gesellschafter in der Fortsetzung des Unternehmens nicht beeinträchtigt werden darf, existiert nicht (). Im Streitfall sollte sich die Abfindung für beide Gesellschafter nach den von der KG eingenommenen Mieten richten und zudem mit einem bestimmten Zinssatz kapitalisiert werden. Gerade die Überlegung, Streit über den Wert des Unternehmens zu vermeiden, ...