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NWB direkt Nr. 32 vom Seite 10

Verschmelzung einer Kapitalgesellschaft auf eine Personengesellschaft

Verstoß gegen die Behaltensregelungen des § 13a ErbStG

Sabine Gregier

§ 13a Abs. 5 ErbStG sieht vor, dass der Freibetrag oder Freibetragsanteil und der verminderte Wertansatz mit Wirkung für die Vergangenheit wegfallen, soweit innerhalb von fünf Jahren nach dem Zeitpunkt der Steuerentstehung gegen eine der Behaltensregelungen verstoßen wird. Gem. § 13a Abs. 5 Nr. 4 Satz 2 ErbStG stellt es einen Verstoß gegen die Behaltensregelung dar, wenn Vermögen einer Kapitalgesellschaft auf eine Personengesellschaft, eine natürliche Person oder eine andere Körperschaft (§§ 13 bis 16 des UmwStG) übertragen wird. Der BFH hatte sich jetzt in seinem Urteil v. - II R 71/04 mit der Frage auseinanderzusetzen, ob dies auch gilt, wenn wegen übereinstimmender Beteiligungsverhältnisse in beiden Gesellschaften kein Abfindungsangebot gem. § 29 UmwG gemacht wurde.

Sachverhalt

Im April 1998 bekam der Kläger von seinem Vater 47,5 v. H. am Stammkapital der B-GmbH (GmbH) übertragen sowie eine Beteiligung an der B-GmbH & Co. KG (KG). Mit Vertrag vom August 2000 übertrug die GmbH ihr Vermögen als Ganzes mit allen Rechten und Pflichten unter Ausschluss der Abwicklung auf die KG im Wege der Verschmelzung durch Aufnahme gegen Gewährung eines höheren Kommanditanteils an die Gesellschafter der GmbH. Wegen der überei...

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