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FG Nürnberg 11.04.2006 II 356/2004, NWB direkt 32/2006 S. 9
Lieferung und Einpflanzen von Pflanzen keine Werklieferung
Das Liefern und gleichzeitige Einpflanzen von Pflanzen im Kundenauftrag stellt keine wirtschaftlich einheitliche, dem allgemeinen Steuersatz unterliegende Leistung dar.