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OFD Münster 03.05.2005 Kurzinfo ESt 15/2005, NWB direkt 32/2006 S. 5

Verlustabzug bei den Einkünften aus §§ 22, 23 EStG

Die gegen das gerichtete Verfassungsbeschwerde wegen der Nichtberücksichtigung von Verlusten aus Wertpapiergeschäften in den Veranlagungszeiträumen 1997 und 1998 wurde vom BVerfG nicht zur Entscheidung angenommen (Az. des BVerfG: 2 BvR 1935/04). Die Bearbeitung von bisher ruhenden Einspruchsverfahren kann wieder aufgenommen werden. Für sonstige Verluste aus § 22 Nr. 3 EStG ist die Rechtsprechung des ) nicht anzuwenden. Es gelten daher die Verlustausgleichs- und abzugsbeschränkungen des § 22 Nr. 3 Satz 3 EStG a. F. bzw. des § 22 Nr. 3 Satz 3, 4 EStG n. F. Die Auffassung der Finanzverwaltung zur Rechtslage vor 1999 wurde durch das ) bestätigt. Gegen das Urteil ist Revision eingelegt worden (Az. des BFH: IX R 23/06). Ein...

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