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FG Rheinland-Pfalz 22.01.2004 6 K 2184/02, NWB direkt 32/2006 S. 4
Computertisch als geringwertiges Wirtschaftsgut
Ein Computertisch ist einer selbständigen Nutzung fähig und ist als geringwertiges Wirtschaftsgut und Arbeitsmittel in voller Höhe bei den Werbungskosten abzuziehen, ohne dass die Aufwendungen einer Aufteilung in einen privaten und einen beruflichen Anteil bedürften.