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Finanzgericht Berlin Beschluss v. - 8 G 8296/03 EFG 2006 S. 1456 Nr. 18

Gesetze: BRAGO § 24, BRAGO § 31 Nr. 1

Anfall einer Erledigungsgebühr nach § 24 BRAGO

Leitsatz

Eine Erledigungsgebühr nach § 24 BRAGO fällt nur an, wenn der Bevollmächtigte eine besondere, gerade auf die außergerichtliche Erledigung gerichtete Tätigkeit entfaltet hat, die über eine bereits mit der Prozessgebühr nach § 31 Nr. 1 BRAGO abgegoltene Verfahrensförderung hinausgeht.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2006 S. 1456 Nr. 18
QAAAB-90938

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Finanzgericht Berlin, Beschluss v. 29.05.2006 - 8 G 8296/03

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