Schätzung des Gewinns für Heizungsinstallationsbetrieb
Leitsatz
Hat der Inhaber eines Betriebs für heizungstechnische Installationen seiner Einkommensteuererklärung den Jahresabschluss für
seinen Betrieb nicht beigefügt, so bestehen keine ernstlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Einkommensteuerbescheides,
wenn das FA nicht den in der Anlage GSE erklärten gewerblichen Gewinn übernommen, sondern sich am Nettoumsatz laut Umsatzsteuervoranmeldungen
orientiert, den Nettoumsatz um einen Sicherheitszuschlag von 10 % erhöht und auf der Basis dieses geschätzten Umsatzes und
eines mittleren Reingewinnsatzes von 12,5 % gemäß Richtsatzsammlung die gewerblichen Einkünfte geschätzt hat.
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