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FG Münster Urteil v. - 11 K 6601/02 E EFG 2006 S. 1302 Nr. 17

Gesetze: AO § 42, EStG § 17 Abs. 1, 2 Satz 4

Einkünfteermittlung

Abzugsfähigkeit eines Veräußerungsverlustes

Leitsatz

Die Zwischenschaltung einer GmbH zwischen eine natürliche Person und eine Einkunftsquelle ist dann rechtsmissbräuchlich, wenn es an nachvollziehbaren wirtschaftlichen Gründen fehlt und es dem Steuerpflichtigen darauf ankommt, steuerliche Verluste zu realisieren, ohne sich von der Einkunftsquelle endgültig zu trennen.

Fundstelle(n):
AO-StB 2006 S. 283 Nr. 11
DB 2006 S. 2203 Nr. 41
DStRE 2007 S. 218 Nr. 4
EFG 2006 S. 1302 Nr. 17
PAAAB-90921

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FG Münster, Urteil v. 30.05.2006 - 11 K 6601/02 E

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