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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 6 K 2184/02

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 Nr. 4, EStG § 9 Abs. 1 Nr. 7, EStG § 32 Abs. 4 Satz 2, EStG § 6 Abs. 2

Computertisch als GWG absetzbar

Leitsatz

Ein Computertisch ist einer selbständigen Nutzung fähig und ist als GWG und Arbeitsmittel in voller Höhe bei den Werbungskosten abzuziehen, ohne dass die Aufwendungen einer Aufteilung in einen privaten und einen beruflichen Anteil bedürften.

Fundstelle(n):
DStRE 2004 S. 1004 Nr. 17
KÖSDI 2004 S. 14202 Nr. 6
LAAAB-90461

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 22.01.2004 - 6 K 2184/02

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