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Hinweispflicht auf Anfechtung des Einkommensteuerbescheids
Der Steuerpflichtige kann auch dann, wenn er gegen einen Gewerbesteuermessbescheid mit der Begründung vorgeht, er sei Freiberufler, die gegen ihn festgesetzte Einkommensteuer anfechten, um Rückstellungen wegen der Gewerbesteuer steuermindernd geltend zu machen. Der mit der Prüfung des Einkommensteuerbescheids beauftragte Steuerberater ist verpflichtet, deinen Mandanten auf diese Möglichkeit hinzuweisen.