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Pflegeversicherung | Zuschlag zum Krankenversicherungsbeitrag für landwirtschaftliche Unternehmer
Der Zuschlag, der als Pflegeversicherungsbeitrag auf den Krankenversicherungsbeitrag zu erheben ist, den landwirtschaftliche Unternehmen nach den Vorschriften des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte aus Arbeitseinkommen aus Land- und Forstwirtschaft zu zahlen haben, beträgt für die Zeit vom bis 12,8 v. H. Er ist auch auf die Krankenversicherungsbeiträge zu erheben, die der landwirtschaftliche Unternehmer für versicherungspflichtige mitarbeitende Familienangehörige zu entrichten hat. Der erhöhte Zuschlag für Kinderlose zum Krankenversicherungsbeitrag beträgt monatlich 14,68 v. H. (Bekanntmachung des Bundesministeriums für Gesundheit v. , BAnz Nr. 123 v. S. 4836).