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Einkommensteuer | Für Gewerbebetrieb bestimmte Erbschaft als Betriebseinnahme
Das NWB WAAAB-90239 lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Eine für den Gewerbebetrieb eines Steuerpflichtigen (hier: Altenheim) bestimmte Erbschaft ist als Betriebseinnahme zu versteuern. (2) Im Hinblick auf § 14 HeimG ist die Forderung des Trägers eines Altenheims aus der Erbeinsetzung durch einen früheren Heimbewohner grundsätzlich erst zu aktivieren, wenn feststeht, dass die Erbeinsetzung rechtswirksam war. – Anmerkung: Es ist kaum zu bestreiten, dass zwischen dem Empfang der Erbschaft und dem Betreiben des Altenheims ein Veranlassungszusammenhang bestanden hat. Dazu stehen aber die Entscheidungen zu solchen letztwilligen Verfügungen im Gegensatz, die im Rahmen von Arbeitsverhältnissen gewährt wurden. Die Beurteilung solcher Veranlassungszusammenhänge scheint nicht ei...