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FG München Urteil v. - 1 K 5521/04 EFG 2006 S. 1238 Nr. 16

Gesetze: EStG § 4 Abs. 4, EStG § 7 Abs. 1, HGB § 255 Abs. 1

Aufwendungen für die erstmalige Umlackierung und Beschriftung von Fahrzeugen und Maschinen des Anlagevermögens zu Werbezwecken

Leitsatz

Aufwendungen für die Umlackierung und Beschriftung von Fahrzeugen und Maschinen des Anlagevermögens zu Werbezwecken führen auch dann nicht zu aktivierungspflichtigen Anschaffungs- oder Herstellungskosten, sondern sind sofort abziehbare Betriebsausgaben, wenn der Steuerpflichtige diese Aufwendungen einheitlich bei allen seinen Maschinen und Fahrzeugen vornimmt, bevor er sie für die betrieblichen Zwecke zum Einsatz bringt.

Fundstelle(n):
EFG 2006 S. 1238 Nr. 16
INF 2006 S. 605 Nr. 16
KÖSDI 2006 S. 15265 Nr. 10
SJ 2006 S. 26 Nr. 24
StuB-Bilanzreport Nr. 6/2007 S. 232
PAAAB-90088

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FG München, Urteil v. 10.05.2006 - 1 K 5521/04

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