Kraftfahrzeugsteuerliche Einstufung eines Pick-up-Fahrzeugs ab
Leitsatz
Die kraftfahrzeugsteuerliche Einstufung eines Mitsubishi L 200 mit Doppelkabine (Pick-up-Fahrzeug) ab dem als Personenkraftwagen
ist ernstlich zweifelhaft i.S. des § 69 Abs. 2, 3 FGO. Nach Aufhebung der nationalen verkehrsrechtlichen Bestimmung des §
23 Abs. 6a StVZO durch die 27. VO zur Änderung der StVZO mit Wirkung ab dem muss das Finanzamt auch die verkehrsrechtlichen
Bestimmungen berücksichtigen, die durch das europäische Gemeinschaftsrecht gesetzt worden sind.
Fundstelle(n): VAAAB-90086
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FG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss v. 07.04.2006 - 1 V 21/06
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