Kein Werbungskostenabzug bei Teilnahme eines Schulleiters eines Berufsschulzentrums an einem nicht straff organisierten Sprachprogramm
in England
Leitsatz
Die Aufwendungen eines Lehrers und Schulleiters eines Berufsschulzentrums im Freistaat Sachsen für ein von der Sächsischen
Akademie für Lehrerfortbildung veranstaltetes zweiwöchiges Englisch-Sprachprogramm in Großbritannien sind trotz der für eine
berufliche Veranlassung sprechenden Umstände (z.B. auf Tätigkeit eines Lehrers zugeschnittenes Veranstaltungsprogramm, homogener
Teilnehmerkreis, Veranstaltung durch fachbezogene Organisation, Unterbringung nicht in Hotel, sondern bei Gastfamilie) nicht
unerheblich privat mitveranlasst, wenn der Kläger an fünf von zehn Werktagen nur ein halbtägiges Programm von jeweils vier
Stunden Unterricht à 45 Minuten belegt hat, er an diesen Tagen ab 12.30 Uhr auch privaten Interessen nachgehen konnte und
die Programmgestaltung insgesamt gesehen an acht von zehn Werktagen vom zeitlichen Umfang her nicht mit einem normalen Arbeitstag
des Klägers gleichwertig war.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BAAAB-90084
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Online-Dokument
Sächsisches FG, Urteil v. 10.02.2006 - 3 K 2303/03
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